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Wir beraten Sie bei der Planung und Realisierung Ihres Wintergartens
professionell und sorgfältig insbesondere hinsichtlich der
Einhaltung der Energie-Einsparverordnung.
Wir beraten Sie gern!
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Bei der Planung und Realisierung Ihres Wintergartens
gibt die "Energie-Einsparverordnung" (EnEV) die rechtsverbindlichen
Richtwerte in energetischer Hinsicht vor. Mit dieser Verordnung
wird das Ziel verfolgt, den Energiebedarf neu zu errichtender Gebäude
um 30 Prozent gegenüber den Anforderungen der zuvor geltenden Wärmeschutzverordnung
zu senken.
Die Verordnung gibt unter anderem je nach
Größe des beheizten Raumes Ihres Anbaus Gesamtwerte des
Energieverbrauchs für das Gebäude einschließlich des Wintergartens
vor, die nicht überschritten werden dürfen. Ein etwaiges Überschreiten
der Höchstwerte für die Transmissions-Wärmeverluste an einem Bauteil
muss durch eine besonders energiesparende Maßnahme an anderer
Stelle kompensiert werden. Darüber hinaus ist es gemäß
der Verordnung beispielsweise erforderlich, die Anforderungen an
die Heizungsanlage einzuhalten.
Wir planen Ihren Wintergarten professionell
und sorgfältig - die Einhaltung der Verordnungen ist für
uns dabei eine Selbstverständlichkeit, ebenso wie wir stets
darauf achten, dass Ihr neuer Wintergarten effizient und langfristig
kostensparend errichtet und betrieben werden kann.
Haben Sie Fragen oder wollen mehr zum Thema "Energie
sparen" erfahren? Wir helfen Ihnen
gern weiter!
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